Information zu § 43 Infektionsschutzgesetz – Umgang mit Lebensmitteln
Aktuell finden im Gesundheitsamt keine Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz zum Umgang mit Lebensmitteln statt. Diese Belehrungen werden online von anderen Gesundheitsämtern angeboten. Wir bitten dieses Alternativangebot zu nutzen.