Hinweise zum Wasserentnahmeverbot
Die untere Wasserbehörde der Stadt Suhl weist darauf hin, dass es ein Wasserentnahmeverbot im Stadtgebiet von Suhl gibt. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Allgemeinverfügung vom 30.04.2020 wurde die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern mit sofortiger Wirkung auch für die Inhaber von Wasserrechten bis auf weiteres untersagt. Die Untersagung der Wasserentnahme wurde bisher nicht aufgehoben....