Information zu § 43 Infektionsschutzgesetz – Umgang mit Lebensmitteln

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Information zu § 43 Infektionsschutzgesetz – Umgang mit Lebensmitteln

Aktuell finden im Gesundheitsamt keine Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz zum Umgang mit Lebensmitteln statt. Diese Belehrungen werden online von anderen Gesundheitsämtern angeboten. Wir bitten dieses Alternativangebot zu nutzen.