Öffentl. Stellenausschreibung Arzt/Ärztin im Gesundheitsamt
Im Gesundheitsamt der Stadtverwaltung Suhl ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
Arzt/Ärztin im Gesundheitsamt
neu zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
Kinder und Jugendärztliche Tätigkeit:
• Reihenuntersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen
• Entwicklungsdiagnostik
• Gutachtenerstellung
• Interdisziplinäre Koordinierung (z.B. zwischen Schulen und Elternhaus, Hausarzt und Schule oder Hausarzt und Eltern)
• Beratungstätigkeit im Rahmen Sprechstunden
Amtsärztliche Tätigkeit:
• Erstellung von Gutachten (nach SGB II, V, VIII, IX und XII)
• Mitarbeit in den Bereichen Hygiene und Sozialpsychiatrischer Dienst
• Teilnahme am amtsärztlichen Bereitschaftsdienst
An die Bewerber/innen werden folgende Voraussetzungen gestellt:
• Approbation als Arzt/Ärztin
• vorzugsweise Abschluss als Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin, Kinderheilkunde oder andere Fachrichtung (z.B. Allgemeinmedizin, Öffentliches Gesundheitswesen)
• Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen
• Erfahrung in der kurativen Medizin
• Affinität zur Sozialmedizin und Gutachterwesen
• hohes Maß an Flexibilität, Teamfähigkeit und Engagement
Arbeitszeit:
Es handelt sich hierbei um eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39,5 Stunden.
Vergütung:
Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 14 TVöD. Des Weiteren wird bei Einstellung eines Tarifbeschäftigten eine Arbeitsmarktzulage beantragt.
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an das Personal- und Hauptamt der Stadtverwaltung Suhl, Friedrich-König-Str. 42, 98527 Suhl oder per E-Mail an
Wir weisen darauf hin, dass die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlages. Im Falle der Einstellung ist die Vorlage eines kostenpflichtigen erweiterten Führungszeugnisses erforderlich.